Spendenabsetzbarkeit bei Kulturvereinen
Jeder Verein und jede Körperschaft hat mit 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Spenden an diesen Verein bzw. Körperschaft von der Steuer abgezogen werden.
Auf einen Blick:
Entscheidung Spendenbegünstigung 2024 Ja / Nein
Überprüfung der Statuten auf Gemeinnützigkeit
Passt die tatsächliche Geschäftstätigkeit?
Was bedeutet das für das Fundraising?
Vorbereitung auf Spendendatenweiterleitung
Wie bekommt die NPO die Spender*innendaten? (Geburtsdatum, Vor- und Zuname lt. Meldezettel)
Datenbank, Website, Personal, etc.
Vorbereitung Antragstellung (Steuerberater'*in oder Wirtschaftsprüfer*in)
Antrag bis 30.6.2024 möglich (rückwirkend ab 1.1.2024)
Meldung sollte unkompliziert über Finanzonline gehen - wird aber erst noch genau definiert.
Meldefrist am 28. Februar, Nachmeldungen sind möglich
Spendenbox bei Veranstaltungen sind nicht absetzbar, da die Daten nicht abrufbar sind. Es sei denn, man legt einen Liste auf.
Eine Spende ist eine einseitige Zuwendung ohne wesentliche Gegenleistung. Sponsoring ist für das Unternehmen als Betriebsaufwand absetzbar.
Am 23. November fand ein Webinar des Fundraising Verband Austria zu diesem Thema statt.
Die Unterlagen sowie die Aufzeichnung als download:
Unterlagen Günther Lutschinger
Mit freundlicher Genehmigung des Fundraising Verband Austria.